Messtechnische Kontrollen (MTK) *
Laut §11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) müssen medizintechnische Geräte mit Messfunktion alle zwei Jahre geprüft werden, um eventuelle Messabweichungen festzustellen.
Mit PTW als Servicepartner sind Sie auf der sicheren Seite.
Unser Leistungsspektrum
Sechs gute Gründe, warum Sie uns beauftragen sollten:
- MTK nach §11 MPBetreibV
- Das gesamte Leistungsspektrum aus einer Hand – MTK mit TLD oder vor Ort
- Über 14 Jahre Erfahrung
- Über 12.500 Messungen
- Nachweisliche Qualitätsverbesserungen für Ihre Dosimetrie
- PTW-Servicegarantie auf durchgeführte Prüfungen
* Relevant in Germany only