Messtechnische Kontrollen (MTK) *
Laut §11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) müssen medizintechnische Geräte mit Messfunktion alle zwei Jahre geprüft werden, um eventuelle Messabweichungen festzustellen.
Mit PTW als Servicepartner sind Sie auf der sicheren Seite.
Unser Leistungsspektrum
- MTK nach §11 MPBetreibV
- Das gesamte Leistungsspektrum aus einer Hand – MTK mit TLD oder vor Ort
- Über 14 Jahre Erfahrung
- Über 12.500 Messungen
- Nachweisliche Qualitätsverbesserungen für Ihre Dosimetrie
- PTW-Servicegarantie auf durchgeführte Prüfungen
* Relevant in Germany only